Nach den aktuellsten Corona-Regelungen (vgl. https://www.land.nrw/corona/) gelten in der Eissportarena folgende Regelungen:
- Der Zutritt zur Eissportarena ist nur für geimpfte/genesene oder getestete Personen mit entsprechendem Nachweis gestattet (3G-Regel). Dies gilt sowohl für öffentliche Laufzeiten, als auch den Vereinssport und für Zuschauer bei Sportveranstaltungen. Für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren gelten die Zutrittsbeschränkungen nicht, diese können alle Angebote (3G, 2G, 2G+) auch ohne Test nutzen.
- Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, sind mit einem aktuellen negativen Testnachweis immunisierten Personen gleichgestellt.
- Innerhalb der Eissportarena ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen, das gilt nicht für die Eisfläche!
- Es findet keine Eisdisco statt, während des Eislaufs wird allerdings trotzdem Musik gespielt.
Alle Besucher müssen entsprechend einen Nachweis der Immunisierung/Auffrischungsimpfung und ggfs. einen aktuellen Test direkt beim Zutritt zur Eissportarena vorzeigen. Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate wird die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet, zumindest in Stichproben wird auch ein Abgleich mit einem amtlichen Ausweispapier durchgeführt. Personen, die den erforderlichen Nachweis und den Identitätsnachweis nicht vorzeigen, werden von der Nutzung der Eissportarena ausgeschlossen.
Bleiben Sie gesund!
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